Die Hausordnung von
"Leverkusen on Ice"
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Die Missachtung der Hausordnung oder der Anweisungen des Personals führt zu einem Hausverbot.
- Es findet kein Winterdienst statt. Auf den Gehwegen rund um die Eisfläche besteht Glatteisgefahr. Das Betreten des gesamten Betriebsgeländes, inkl. der Eisfläche geschieht auf eigene Gefahr
Für selbstverschuldete Unfälle übernehmen wir keine Haftung! Eltern haften für ihre Kinder.
- Die Beschaffenheit des Eises (Wasserpfützen, Abrieb etc.) und der Leihschlittschuhe ist unverbindlich, es besteht kein Minderungsgrund.
- Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Die Schließfächer können nach Einwurf einer Euromünze (keine Einkaufschips!) verschlossen werden. Nicht geräumte Schließfächer werden jeden Abend vom Personal geöffnet. Beim Verlust eines Spindschlüssels müssen € 50,- gezahlt werden.
- Für mitgeführte Hunde besteht Verletzungsgefahr durch Schlittschuhe.
- Sollte es aufgrund von außen kommender Ereignisse wie z. B. Unwetter kurzzeitig zu Behinderungen oder Betriebsausfällen kommen, behalten wir uns das Recht vor, getätigte Buchungen zu stornieren. Zahlungen werden dann zurückerstattet.
Nicht gestattet ist:
- das Mitbringen von Speisen und Getränken
(Ausnahme: Babynahrung)
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das Betreten der Eislaufbahn mit Straßenschuhen
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das mutwillige Beschädigen der Eisfläche
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das Werfen von Gegenständen und Zigarettenkippen auf die Eisfläche
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das Besteigen der Eisbande und das Sitzen auf dieser
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das Verzehren von Speisen und Getränken auf der Eisfläche
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das Rauchen auf der Eisfläche und in der Almhütte
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das Laufen mit Schlittschuhen auf Flächen, die nicht mit schwarzem Gummiboden ausgelegt sind
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das Betreten der Eisfläche in alkoholisiertem Zustand
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rücksichtsloses, schnelles Fahren sowie Ketten- und Hakenlaufen
Hinweise zur Eislaufbahn:
- Eislaufen ist nur mit Handschuhe gestattet
- Wir bitten Sie um rücksichtsvolles, risikofreies Fahren und Verhalten, insbesondere gegenüber Kindern!
- Das Betreten der Eislaufbahn darf nur mit gültigem und fest angelegtem Armband erfolgen, welches nicht an Dritte weitergegeben werden darf.
- Für Schlittschuhe muss wie folgt Pfand hinterlegt werden:
Ausweispapiere mit Lichtbild oder € 30,- pro Paar Schlittschuhe
Die Pfandrückgabe erfolgt nur gegen Rückgabe der Schlittschuhe mit Pfandmarke
Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Ausleihende in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Hinweise zu den Eisstockbahnen:
- Das Betreten der Eisstockbahnen ist nur mit flachen Schuhen mit ausreichend Profil und Eisspikes, die Sie im Eisstockverleih erhalten, gestattet.
- Zutritt für Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Wir empfehlen ein Mindestalter von 16 Jahren.
- Für die Spielgeräte muss wie folgt Pfand hinterlegt werden:
Pfand in Höhe von € 100,- oder ein Personalausweis
Die Pfandrückgabe erfolgt nur gegen Rückgabe aller Spielgeräte und Spikes mit Pfandmarke
Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Ausleihende in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
HF Gastro & Event GmbH
Leverkusen, den 19.01.2015