Die Beschaffenheit des Eises (Wasserpfützen, Abrieb etc.) ist unverbindlich, d.h. es besteht kein Minderungsgrund. Dies gilt auch für den Zustand der Leihschlittschuhe. Für das Ausleihen von Schlittschuhen ist ein Pfand zu hinterlegen. Als "Pfand" werden nur Ausweispapiere mit Lichtbild akzeptiert, wobei pro "Pfand" max. 2 Paar Schlittschuhe ausgegeben werden. Ersatzweise können auch € 30,- pro Paar Schlittschuhe hinterlegt werden. Die Pfandrückgabe erfolgt nur gegen Rückgabe der Schlittschuhe inklusive der zugehörigen "Pfandmarke". Für die ordnungsgemäße Rückgabe der Schlittschuhe haftet der Ausleihende, bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. |